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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 01.08.2026 · USt-IdNr. DE 318 849 174 · www.liftmax.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf, die Lieferung und – soweit vereinbart – die Montage von Werkstattausrüstung, Hebebühnen, Reifenservicetechnik, Ersatzteilen, Zubehör sowie sonstigen Waren und Dienstleistungen zwischen LIFTMAX, Inhaber Eugen Kähm, Glörstraße 37, 58579 Schalksmühle (nachfolgend „LIFTMAX") und ihren Kunden.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern in den jeweiligen Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(6) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
LIFTMAX – Inhaber Eugen Kähm
Glörstraße 37, 58579 Schalksmühle
Telefon: +49 2355 8898812
E-Mail: info@liftmax.de
Internet: www.liftmax.de
USt-IdNr.: DE318849174
Das Unternehmen ist derzeit nicht im Handelsregister eingetragen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Onlineshop
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. An dieses Angebot ist der Kunde sieben (7) Tage gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn LIFTMAX das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt durch
- die ausdrückliche Auftragsbestätigung,
- den Versand der Ware oder
- den Beginn der Leistungsausführung.
Automatisch versandte Bestellbestätigungen (Eingangsbestätigungen) stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Nimmt LIFTMAX das Angebot nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, gilt es als abgelehnt und der Kunde ist nicht mehr an sein Angebot gebunden.
(2) Individuelle Angebote
Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
(3) Technische Änderungen
Technische Änderungen, Modellpflege sowie konstruktive Verbesserungen bleiben vorbehalten, sofern diese dem Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben dienen ausschließlich der Veranschaulichung und können geringfügig vom gelieferten Produkt abweichen.
(4) Verfügbarkeit
Sollte ein bestelltes Produkt trotz sorgfältiger Planung dauerhaft nicht verfügbar sein, ist LIFTMAX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
§ 4 Preise
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist.
(3) Versand-, Verpackungs-, Montage-, Einbringungs-, Kran- oder Speditionskosten sind nicht Bestandteil des Warenpreises, sofern diese nicht ausdrücklich ausgewiesen wurden.
(4) Zusätzliche Leistungen wie Montage, Demontage, Altgeräteentsorgung, Einweisung, Sondertransporte oder Expresslieferungen werden gesondert berechnet.
(5) Bei offensichtlichen Irrtümern, insbesondere Schreib-, Rechen- oder Kalkulationsfehlern in der Preisauszeichnung, ist LIFTMAX berechtigt, die auf einem solchen Irrtum beruhende Erklärung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 119 ff. BGB) anzufechten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Dem Kunden stehen – abhängig von Bonität und Bestellwert – insbesondere folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Überweisung (Vorkasse)
- Rechnung
- Barzahlung
- PayPal
- Kreditkarte über PayPal
- Klarna
- Kreditkarte über Klarna
- PayPal Ratenzahlung
- Finanzierung über easyCredit (nur Verbraucher)
- Leasing über PEAC Finance (nur Unternehmer)
Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
(2) Finanzierung
Die Gewährung einer Finanzierung erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Finanzierungspartner. Eine Ablehnung der Finanzierung durch den Finanzierungspartner liegt außerhalb des Einflussbereiches von LIFTMAX.
(3) Leasing
Leasingverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leasingunternehmen zustande. LIFTMAX ist nicht Vertragspartner des Leasingvertrages.
(4) Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. LIFTMAX ist berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten, Inkassokosten sowie weitere gesetzlich zulässige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(5) Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 6 Lieferung und Lieferfristen
(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von LIFTMAX ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(3) Angegebene Lieferzeiten verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten. Sie beginnen erst, wenn sämtliche technischen Einzelheiten geklärt sind, vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind, erforderliche Genehmigungen oder Unterlagen des Kunden vorliegen und bei Montageleistungen sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung erfüllt sind.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(5) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs von LIFTMAX, insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Lieferengpässe, Energieausfälle oder Transportstörungen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. Schadensersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Kann eine Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist LIFTMAX berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Lager-, Anfahrts- oder erneute Lieferkosten, gesondert zu berechnen.
§ 7 Versand, Gefahrübergang und Annahme
(1) Versand
Der Versand erfolgt nach Wahl von LIFTMAX per Paketdienst, Spedition oder eigenem Transport. Die Auswahl der Versandart erfolgt unter Berücksichtigung der Art, Größe und des Gewichts der Ware.
(2) Lieferadresse
Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige und korrekte Lieferanschrift anzugeben. Mehrkosten, die durch fehlerhafte Adressangaben oder fehlgeschlagene Zustellversuche entstehen, trägt der Kunde.
(3) Gefahrübergang gegenüber Unternehmern
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn LIFTMAX die Versandkosten übernimmt.
(4) Gefahrübergang gegenüber Verbrauchern
Bei Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über.
(5) Annahmeverzug
Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder ist eine Zustellung aus Gründen nicht möglich, die der Kunde zu vertreten hat, ist LIFTMAX berechtigt, die Ware einzulagern, eine erneute Anlieferung gesondert zu berechnen, entstandene Lagerkosten geltend zu machen sowie nach den gesetzlichen Vorschriften weitere Rechte auszuüben.
(6) Transportschäden
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden unmittelbar beim Frachtführer zu dokumentieren und LIFTMAX unverzüglich zu informieren. Für Verbraucher stellt die unterlassene Meldung keinen Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte dar. Unternehmer haben offensichtliche Transportschäden unverzüglich anzuzeigen und die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) zu beachten.
§ 8 Montagebedingungen
(1) Soweit Montageleistungen vereinbart wurden, erfolgen diese ausschließlich auf Grundlage der zusätzlich vereinbarten Montageleistungen.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Montagetermin sämtliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Montage vorliegen. Hierzu gehören insbesondere:
- ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten,
- freie Zugänglichkeit des Montageortes,
- tragfähiger und geeigneter Untergrund,
- erforderliche Deckenhöhe,
- ausreichende Arbeitsfläche,
- Stromversorgung entsprechend den technischen Anforderungen,
- ausreichende Beleuchtung.
(3) Wartezeiten oder Montageunterbrechungen, die vom Kunden zu vertreten sind, können gesondert berechnet werden.
(4) Können Montagearbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden, trägt der Kunde sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Hotelkosten, erneute Montageeinsätze sowie Mietkosten für Hebe- oder Transporttechnik.
(5) Nach Abschluss der Montage erfolgt gemeinsam mit dem Kunden eine Funktionsprüfung, soweit dies technisch möglich ist. Erkennbare Mängel sind möglichst unmittelbar anzuzeigen.
(6) Die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, wiederkehrender Wartungen sowie der ordnungsgemäße Betrieb der gelieferten Anlagen obliegen dem Betreiber, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(7) Betreiberpflichten nach der Montage
Nach Abschluss der Montage und Übergabe der Anlage gehen sämtliche gesetzlichen Betreiberpflichten auf den Kunden über. Hierzu gehören insbesondere – soweit gesetzlich vorgeschrieben oder vom Hersteller vorgegeben –
- die Durchführung der Erstprüfung vor Inbetriebnahme, sofern erforderlich,
- die regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfungen,
- die Einhaltung gesetzlicher Prüffristen,
- die Durchführung vorgeschriebener Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,
- die ordnungsgemäße Dokumentation der Prüf- und Wartungsarbeiten,
- die Einhaltung sämtlicher Betriebs-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
LIFTMAX weist ausdrücklich darauf hin, dass der Betreiber für den sicheren Betrieb der Anlage verantwortlich ist. Eine unterlassene oder verspätete Prüfung oder Wartung kann zum Verlust von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen führen, soweit dies gesetzlich zulässig oder in den jeweiligen Garantiebedingungen vorgesehen ist.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
- alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen,
- den Montagebereich freizuhalten,
- erforderliche Genehmigungen einzuholen,
- die technischen Voraussetzungen gemäß den Herstellerangaben sicherzustellen,
- erforderliche Stromanschlüsse bereitzustellen,
- Ansprechpartner während der Montage zu benennen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Allgemein
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von LIFTMAX.
(2) Unternehmer
Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von LIFTMAX.
(3) Weiterveräußerung
Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Bereits jetzt tritt der Unternehmer sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages an LIFTMAX ab. LIFTMAX nimmt diese Abtretung an.
(4) Verarbeitung
Eine Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt stets für LIFTMAX, ohne dass hieraus Verpflichtungen entstehen. Erwirbt der Kunde Eigentum an der neuen Sache, so wird bereits jetzt Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache vereinbart.
(5) Zugriff Dritter
Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind LIFTMAX unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz des Eigentums von LIFTMAX erforderlich sind.
(6) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LIFTMAX berechtigt, nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.
§ 11 Gewährleistung
(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Verbraucher (§ 13 BGB)
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Zeigt sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Mangel, hat der Verbraucher Anspruch auf Nacherfüllung. LIFTMAX entscheidet dabei nach den gesetzlichen Vorschriften, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(3) Unternehmer (§ 14 BGB)
Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beträgt gegenüber Unternehmern bei neu hergestellten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Vorsatz und Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b und 478 BGB. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Gebrauchtwaren
Beim Verkauf gebrauchter Waren an Unternehmer erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Kein Mangel
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei normalem Verschleiß, unsachgemäßer Bedienung, fehlender Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, eigenmächtigen Veränderungen, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, unsachgemäßer Installation durch Dritte oder Schäden infolge äußerer Einwirkungen.
(6) Aus- und Einbaukosten
Soweit gesetzlich erforderlich, trägt LIFTMAX die Kosten der Nacherfüllung. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im gesetzlichen Umfang.
(7) Eigenmontage und Inbetriebnahme durch den Kunden
Erfolgen die Montage, Installation oder Inbetriebnahme der gelieferten Ware durch den Kunden selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, haftet LIFTMAX nicht für Mängel, Funktionsstörungen oder Schäden, die auf eine unsachgemäße Montage, Installation, Inbetriebnahme, Bedienung oder eine Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen zurückzuführen sind. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden für Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsmängel der gelieferten Ware bleiben hiervon unberührt. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass ein geltend gemachter Mangel nicht auf eine unsachgemäße Montage, Installation oder Inbetriebnahme zurückzuführen ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 12 Garantien
(1) Eine Garantie besteht ausschließlich dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich oder in Textform erklärt wurde.
(2) Herstellergarantien bleiben von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten unberührt.
(3) Garantieansprüche bestehen nur nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen.
(4) Wartungs- und Bedienungsvorgaben des Herstellers sind einzuhalten. Werden vorgeschriebene Wartungen nicht durchgeführt oder dokumentiert, können Garantieansprüche ausgeschlossen sein, soweit dies nach den Garantiebedingungen vorgesehen ist.
§ 13 Haftung
(1) Uneingeschränkte Haftung
LIFTMAX haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
(2) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungsausschluss
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung insbesondere ausgeschlossen für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, Schäden aufgrund unterlassener Wartung sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(4) Eigenmächtige Veränderungen
Für Schäden, die durch Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen entstehen, welche nicht durch LIFTMAX oder autorisierte Fachbetriebe durchgeführt wurden, übernimmt LIFTMAX keine Haftung.
(5) Sicherheitsvorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Bedienungs-, Wartungs- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Bei Verstößen hiergegen haftet LIFTMAX nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Ersatzteile und Zubehör
(1) Ersatzteile und Zubehör sind ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung einzusetzen.
(2) Der Einbau darf nur durch fachkundige Personen erfolgen, soweit dies technisch erforderlich ist.
(3) Schäden aufgrund fehlerhaften Einbaus, ungeeigneter Verwendung oder Verwendung nicht kompatibler Bauteile fallen nicht unter die Gewährleistung.
(4) Originalersatzteile sowie ausdrücklich freigegebene Ersatzteile gewährleisten die bestimmungsgemäße Funktion der Geräte.
(5) Technische Änderungen und Modellanpassungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(6) Ersatzteilverfügbarkeit
LIFTMAX bemüht sich, für die angebotenen Produkte und Geräte eine langfristige Versorgung mit Ersatzteilen sicherzustellen. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Vorhaltung oder Lieferbarkeit bestimmter Ersatzteile über gesetzliche oder vom Hersteller zugesagte Zeiträume hinaus besteht jedoch nicht. Sollten Ersatzteile aufgrund technischer Weiterentwicklungen, Produktionsumstellungen oder der Einstellung einer Produktreihe nicht mehr verfügbar sein, ist LIFTMAX berechtigt, gleichwertige Ersatzteile oder technisch geeignete Nachfolgelösungen anzubieten, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 15 Rücksendungen und Reklamationen
(1) Allgemeines
Rücksendungen sind grundsätzlich vorab mit LIFTMAX abzustimmen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
(2) Reklamationen
Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Zur Bearbeitung der Reklamation können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein: Rechnungsnummer, Seriennummer, Beschreibung des Mangels sowie Fotos oder Videos.
(3) Rücksendung mangelfreier Ware
Die Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht. Bei vereinbarter Rücknahme kann eine angemessene Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungsgebühr erhoben werden. Ausgenommen von einer Rücknahme sind insbesondere Sonderanfertigungen, speziell beschaffte Waren, bereits montierte oder benutzte Geräte sowie individuell konfigurierte Produkte.
(4) Beschädigte Ware
Offensichtliche Transportschäden sind möglichst unmittelbar bei Anlieferung gegenüber dem Transportdienstleister zu dokumentieren und LIFTMAX unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
Hinweis: Die vorstehenden Regelungen betreffen die freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 16 bleibt hiervon unberührt.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.
(2) Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist sowie zum Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von LIFTMAX (abrufbar unter www.liftmax.de/Widerrufsrecht), die Bestandteil der vorvertraglichen Informationen ist.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, beispielsweise bei individuell angefertigten oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Produkten oder in weiteren gesetzlich geregelten Fällen.
(4) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden können (insbesondere Hebebühnen, Maschinen und vergleichbare Speditionsware), werden die Kosten der Rücksendung je nach Entfernung und Packmaß auf bis zu 595 EUR pro Artikel geschätzt.
(5) Für einen etwaigen Wertverlust der Waren hat der Verbraucher nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 17 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeitet.
(2) Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von LIFTMAX in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(3) Soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich, dürfen personenbezogene Daten an beauftragte Versandunternehmen, Speditionen, Montagepartner, Zahlungsdienstleister oder Finanzierungs- bzw. Leasingpartner weitergegeben werden.
§ 18 Eigentums- und Urheberrechte
(1) Sämtliche Angebote, Zeichnungen, Abbildungen, Montagepläne, technische Unterlagen, Bedienungsanleitungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum von LIFTMAX bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.
(2) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von LIFTMAX unzulässig, sofern keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
(3) Sämtliche Marken, Logos und Produktbezeichnungen bleiben Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
LIFTMAX ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 20 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
§ 21 Gerichtsstand
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von LIFTMAX.
(2) LIFTMAX ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(3) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist – soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde – der Geschäftssitz von LIFTMAX in Schalksmühle.
Inkrafttreten: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01. August 2026 und ersetzen alle vorherigen Fassungen.
LIFTMAX · Inhaber Eugen Kähm · Glörstraße 37, 58579 Schalksmühle
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LIFTMAX, Inhaber Eugen Kähm, Glörstraße 37, 58579 Schalksmühle, Deutschland, Telefon: +49 2355 8898812, E-Mail: info@liftmax.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden hinsichtlich solcher Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware, z. B. Hebebühnen, Reifenmontier- und Reifenwuchtmaschinen), für jede derartige Ware auf höchstens etwa 595 Euro geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Allgemeine Hinweise
- Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung.
- Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei an uns zurück.
- Bei Speditionsware (z. B. Hebebühnen und Maschinen) unterstützen wir Sie auf Wunsch gern bei der Organisation des Rücktransports — kontaktieren Sie uns dazu telefonisch oder per E-Mail.
- Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1–3 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.