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UVV-Prüfung für Hebebühnen: Prüffristen rechtzeitig planen

2026-06-23 05:07:42 / Werkstatt-Wissen

ENTWURF [PRÜFEN] – fachlich/rechtlich vor Veröffentlichung prüfen. Keine Rechtsberatung.

Hebebühnen zählen zu den prüfpflichtigen Arbeitsmitteln. Nach DGUV-Vorschrift 3 / Betriebssicherheitsverordnung muss jede Bühne vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden – bei hoher Beanspruchung öfter.

Warum nicht aufschieben?

  • Sicherheit: Verschleiß an Tragmuttern, Seilen, Verriegelungen und Hydraulik wird früh erkannt.
  • Haftung: Ohne gültige Prüfung drohen im Schadensfall Probleme mit Versicherung und Berufsgenossenschaft.
  • Verfügbarkeit: Prüftermine sind in der Hochsaison knapp.

Praxis-Tipp

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