ENTWURF [PRÜFEN] – fachlich/rechtlich vor Veröffentlichung prüfen. Keine Rechtsberatung.
Hebebühnen zählen zu den prüfpflichtigen Arbeitsmitteln. Nach DGUV-Vorschrift 3 / Betriebssicherheitsverordnung muss jede Bühne vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden – bei hoher Beanspruchung öfter.
Warum nicht aufschieben?
- Sicherheit: Verschleiß an Tragmuttern, Seilen, Verriegelungen und Hydraulik wird früh erkannt.
- Haftung: Ohne gültige Prüfung drohen im Schadensfall Probleme mit Versicherung und Berufsgenossenschaft.
- Verfügbarkeit: Prüftermine sind in der Hochsaison knapp.
Praxis-Tipp
Führen Sie ein Prüfbuch je Bühne (Datum, Ergebnis, Mängel, Wiedervorlage). LIFTMAX bietet UVV-Prüfung & Wartung über den VRV-Service – Termin und Ablauf auf Anfrage.